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FAQ

Häu­fig gestell­te Fra­gen und Ant­wor­ten rund um das The­ma Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Strom­spei­cher, E‑Tankstellen, Mie­ter­strom und War­tungs­ser­vice.

Allgemein

Eigenheim

Kann ich mit Pho­to­vol­ta­ik zu 100% unab­hän­gig wer­den?

Theo­re­tisch ist das mög­lich, ja. Dazu ist aller­dings eine sehr gro­ße Solar­an­la­ge und ein sehr gro­ßer Spei­cher not­wen­dig. In den meis­ten Fäl­len ist dies jedoch unwirt­schaft­lich. Wir emp­feh­len einen Aut­ar­kie­grad von 70–80% im Eigen­heim. Den Rest­strom­be­darf kön­nen Sie z.B. von einem Öko­strom­an­bie­ter wie Polar­stern bezie­hen. Damit ist Ihr CO2 Foot­print zu 100% grün.

War­um lohnt sich Solar­strom für mein Eigen­heim?

Auf Grund der stark gesun­ke­ner Anschaf­fungs­kos­ten für Solar­mo­du­le, Kom­po­nen­ten und Strom­spei­cher sowie ste­tig stei­gen­der Strom­kos­ten lohnt sich eine Solar­an­la­ge heu­te auch ohne Ein­spei­se­ver­gü­tung. Wäh­rend Du für Dei­nen Strom aus dem Netz etwa 30ct je kWh bezah­len musst, kannst du dei­nen eige­nen, sau­be­ren Strom bereits ab 6 ct / kWh selbst erzeu­gen. Der gro­ße Vor­teil liegt heu­te im Eigen­ver­brauch, weni­ger in der Ein­spei­sung.

Wie viel CO2 spa­re ich mit einer Solar­an­la­ge?

Laut einer Sta­tis­tik des Umwelt­bun­des­am­tes schlägt jede Kilo­watt­stun­de Strom aus dem deut­schen Ener­gie­mix mit ca. 600 Gramm CO2-Belas­tung zu Buche. Im klas­si­chen Ein­fa­mi­li­en­haus mit 4 Per­so­nen spart eine PV-Anla­ge etwa 4,4 Ton­nen CO2 pro Jahr.

Gibt es noch eine Ein­spei­se­ver­gü­tung für mei­nen PV-Strom?

Ja, für jede ins Netz ein­ge­speis­te Kilo­watt­stun­de gibt es eine auf 20 Jah­re garan­tier­te Ver­gü­tung. Die Ver­gü­tungs­sät­ze sind im Erneu­er­ba­re-Ener­gie-Gesetz, kurz EEG, fest­ge­hal­ten.

Ist mein Haus mit PV und Strompei­cher abge­si­chert gegen Strom­aus­fall?

Moder­ne Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit Spei­cher kön­nen mit einer Not- oder Ersatz­strom­ein­rich­tung aus­ge­stat­tet wer­den. Bei einem Netz­aus­fall ver­sorgt der Strom­spei­cher das Haus zumin­dest für einen kur­zen Zeit­raum wei­ter. Da es hier deut­li­che Unter­schie­de gibt und Not­strom nicht gleich Ersatz­strom ist, bera­ten wir dazu ger­ne per­sön­lich.

Gibt es eine Garan­tie auf Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen?

Ja, alle Her­stel­ler geben auf Ihre Spei­cher und Modu­le eine Garan­tie, die­se unter­schei­det sich jedoch meist in Pro­dukt- und Leis­tungs­ga­ran­tie. Wäh­rend die meis­ten Her­stel­ler eine Leis­tungs­ga­ran­tie zwi­schen 20–25 Jah­ren geben, liegt die Pro­dukt­ga­ran­tie meist bei 5–10 Jah­ren. Gran­tie­be­din­gun­gen sind i.d.R. in den Daten­blät­tern der Her­stel­ler zu fin­den und sind ein Indi­ka­tor für die Qua­li­tät der Pro­duk­te.

Gewerbe

Lohnt sich eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge fürs Gewer­be?

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge lohnt sich so gut wie immer. Die Geste­hungs­kos­ten für Solar­strom lie­gen heu­te bei etwa 6 ct / kWh und sind damit deut­lich gerin­ger als die Kilo­watt­stun­de vom Ener­gie­ver­sor­ger. Auch im Gewer­be lohnt beson­ders der Eigen­ver­brauch. Der Amor­ti­sa­ti­ons­zeitrum im Gewer­be liegt meist bei nur 4 – 6 Jah­ren.

Ab wann spricht man von einer Gewer­be-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge

Prin­zi­pi­ell gibt es hier kei­ne Grö­ßen­de­fi­ni­ti­on. Typi­sche pri­va­te Solar­an­la­gen haben eine Leis­tung von bis zu 30 Kilo­watt­peak. Gewer­be­an­la­gen lie­gen hin­ge­gen meist bei 100 – 950 kWp.

Was gilt es zu beach­ten bei Gewer­be-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen?

Prin­zi­pi­ell soll­te auf die Aus­wahl von qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Kom­po­nen­ten Wert gelegt wer­den, denn Solar­an­la­gen haben eine Lebens­zeit von weit mehr als 25 Jah­ren. Außer­dem soll­ten bei Gewer­be­an­la­gen die aktu­el­len recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sowie die opti­ma­le Anla­gen­grö­ße unbe­dingt beach­tet wer­den.

Ab 100 kWp gilt die ver­pflich­ten­de Direkt­ver­mark­tung für Betrei­ber von Solar­an­la­gen. Was bedeu­tet das?

Wirt­schaft­lich betrach­tet heißt das, dass nicht der gesam­te Solar­strom gesetz­lich ver­gü­tet wird, son­dern ein Teil an der Strom­bör­se gehan­delt und ver­kauft wer­den muss. Dies erle­digt ein so genann­ter Direkt­ver­mark­ter für den Anla­gen­be­trei­ber. Der Betrei­ber der Solar­an­la­ge erhält von sei­nem Direkt­ver­mark­ter den Ver­kaufs­er­lös des Solar­stroms. Direkt­ver­mark­tungs­er­lö­se kön­nen höher sein, als eine rei­ne gesetz­li­che För­de­rung.

Kann ich eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge für ein Gewer­be steu­er­lich nut­zen?

Ja. Bei­spiels­wei­se kön­nen die Anschaf­fungs- und Her­stell­kos­ten einer Solar­an­la­ge über 20 Jah­re steu­er­lich abge­schrie­ben wer­den. Eine genaue Aus­kunft über wei­te­re Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten erteilt Ihnen hier­zu Ihr Steu­er­be­ra­ter.

Mieterstrom

Gibt es eine För­de­rung bei Bereit­stel­lung von PV-Strom für die Mie­ter mei­nes Miets­hau­ses?

Ja, seit 2017 kann für Mie­ter­strom-Pro­jek­te mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge die Mie­ter­strom­för­de­rung aus dem EEG bean­tragt wer­den. Hier gibt es eini­ge Vor­ga­ben zu beach­ten. Genaue­res dazu fin­den Sie hier.
Unse­re Exper­ten hel­fen Ihnen ger­ne dabei, die pas­sen­den För­der­pro­gram­me für Ihre Miet­ob­jek­te zu fin­den.

Muss sich die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, die Strom für mei­ne Mie­ter erzeugt, auf dem Wohn­haus befin­den?

Nicht zwin­gend, die PV-Anla­ge kann auch z.B. auf einem Neben­ge­bäu­de wie Gara­ge oder Car­port instal­liert wer­den. Die Anla­ge muss jedoch im ent­spre­chen­den Haus­netz ange­schlos­sen wer­den.

Kann ich einen Strom­spei­cher für mei­ne Mie­ter instal­lie­ren, um den Eigen­ver­brauch zu erhö­hen?

Ja. Gewer­be-Strom­spei­cher loh­nen sich beson­ders für Mie­ter­strom­mo­del­le und wer­den hier zum Teil geson­dert geför­dert.

War­um wir als Solar Strom Exper­ten den Strom­an­bie­ter Polar­stern emp­feh­len?

Da Mie­ter­strom-Kon­zep­te nach wie vor sehr auf­wän­dig in der Umset­zung sind, emp­fiehlt es sich hier­für einen Ener­gie­ver­sor­ger mit ins Boot zu holen. Polar­stern gilt als Pio­nier im Mie­ter­strom und besitzt die nöti­ge Kom­pe­tenz.

Wartung

Wie und wann ist mei­ne Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge zu rei­ni­gen und ist eine Rei­ni­gung im War­tungs­um­fang ent­hal­ten?

Der Rei­ni­gungs­be­darf der Pho­to­vol­ta­ik­mo­du­le ist stark abhän­gig vom Instal­la­ti­ons­ort und den damit ver­bun­de­nen Umge­bungs­be­din­gun­gen der Anla­ge. Daher kann man kei­nen pau­scha­len Rei­ni­gungs­zy­klus fest­le­gen. Die Rei­ni­gung der Modu­le kann selbst­stän­dig durch die Wit­te­rung statt­fin­den. Aller­dings wer­den dort nicht zwin­gend alle Rück­stän­de ent­fernt (wie z.B. Vogel­kot).
Ver­schmutz­te Modu­le erbrin­gen einen gerin­ge­ren Ertrag und kön­nen somit die Ren­di­te gefähr­den. Für die Rei­ni­gung emp­fiehlt es sich, ein spe­zi­ell dafür geschul­tes Unter­neh­men zu beauf­tra­gen. Zum einen, um kei­ne Krat­zer durch die fal­sche Rei­ni­gung auf den Modu­len zu ver­ur­sa­chen und zum ande­ren zum Selbst­schutz, um nicht wage­mu­tig auf dem Dach her­um zu klet­tern.  Wir bie­ten der­zeit kei­ne Rei­ni­gung der Modu­le an. Unse­re Tech­ni­ker geben Ihnen jedoch bei der Vor-Ort-War­tung eine Ein­schät­zung zum Ver­schmut­zungs­grad. Sie erhal­ten somit eine Ein­schät­zung zum Zustand der Anla­ge und kön­nen erken­nen, ob ein mög­li­ches Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al besteht.

Ist eine War­tung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben?

Nein, eine gesetz­li­che Grund­la­ge zur War­tung und Prü­fung von PV-Anla­gen gibt es nicht. Aller­dings steht im Grund­ge­setz Arti­kel 14 Satz 1: „Eigen­tum ver­pflich­tet“. Somit ist der Besit­zer der PV-Anla­ge dafür ver­ant­wort­lich, für die Sicher­heit sei­nes Eigen­tums zu sor­gen, sobald Drit­te (ande­re Hand­wer­ker, Kamin­keh­rer, Elek­tri­ker) mit der Sache in Kon­takt tre­ten kön­nen.
Regel­mä­ßi­ge War­tun­gen kön­nen mög­li­che Feh­ler­quel­len früh­zei­tig erken­nen und Unfall­ge­fah­ren, die durch eine PV-Anla­ge ent­ste­hen, ver­mei­den.

Was kann ich selbst dazu bei­tra­gen, dass mei­ne Anla­ge ein­wand­frei funk­tio­niert?

Auch wenn die War­tung und die wie­der­keh­ren­de Prü­fung Fach­be­trie­ben vor­be­hal­ten ist, kön­nen Eigentümer*innen von PV-Anla­gen eini­ge ein­fa­che Kon­trol­len hin und wie­der auch selbst durch­füh­ren. Hier­zu gehört z.B. das Erken­nen von defek­ten Solar­mo­du­len. Kon­trol­lie­ren Sie bei­spiels­wei­se nach einem star­ken Sturm, ob Äste oder ähn­li­ches auf Ihr Dach gefal­len sind und evtl. die Modu­le beschä­digt haben. Kon­sul­tie­ren Sie für so einen Fall dann uns.
In dem Zusam­men­hang soll­ten Sie auch über­prü­fen, ob der Über­span­nungs­schutz aus­ge­löst hat. Die Anla­ge wür­de dann wei­ter­hin ganz nor­mal funk­tio­nie­ren, aller­dings ist der Schutz vor Über­span­nun­gen nicht mehr gewähr­leis­tet und kann im schlimms­ten Fall einen sehr hohen Scha­den anrich­ten.

Wer kann den War­tungs­ser­vice in Anspruch neh­men?

Der War­tungs­ser­vice wird im Zusam­men­hang  mit dem Ange­bot für Neu­an­la­gen ange­bo­ten. Aber auch Inter­es­sen­ten deren Anla­gen nicht von uns errich­tet wor­den sind kön­nen sich an uns wen­den.

Wel­che Leis­tun­gen sind bei der War­tungs­be­auf­tra­gung ent­hal­ten?

Über die kom­plet­te Lauf­zeit wird eine Anla­gen­über­wa­chung der Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge durch uns durch­ge­führt. Hier­bei wer­den wir Sie pro­ak­tiv, für den Fall eines Aus­falls der Anla­ge, kon­tak­tie­ren. Sie kön­nen sich also ent­spannt zurück­leh­nen. Wir haben Ihre Anla­ge im Blick.
Bit­te beach­ten Sie, dass es nicht mög­lich ist, eine Anla­gen­über­wa­chung durch­zu­füh­ren, wenn NUR der Bat­te­rie­spei­cher oder die Wall­box gewar­tet wer­den soll.
Zusätz­lich ent­hal­ten ist ein Vor-Ort Ter­min. Dort wer­den alle ver­bau­ten Kom­po­nen­ten der PV Anla­ge auf sicht­ba­re äußer­li­che Schä­den kon­trol­liert und auf Funk­ti­ons­fä­hig­keit über­prüft. Dazu gehört die Inspek­ti­on auf Schä­den und Ver­schmut­zung der Modu­le, der Befes­ti­gun­gen sowie der Kabel­ver­le­gung. Außer­dem fin­det sowohl eine Über­prü­fung von Wech­sel­rich­ter und Spei­cher als auch eine Ertrags­kon­trol­le statt. Dabei fin­det eine Mes­sung auf der DC und AC Sei­te statt. Am Ende bekom­men Sie ein War­tungs­pro­to­koll, in dem die Ergeb­nis­se genau doku­men­tiert sind.
Wenn Sie dazu noch Fra­gen haben, kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne und wir erstel­len für Sie ein indi­vi­du­el­les War­tungs­an­ge­bot.

Reinigung

Wie und wann ist mei­ne Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge zu rei­ni­gen und ist eine Rei­ni­gung im War­tungs­um­fang ent­hal­ten?

Der Rei­ni­gungs­be­darf der Pho­to­vol­ta­ik­mo­du­le ist stark abhän­gig vom Instal­la­ti­ons­ort und den damit ver­bun­de­nen Umge­bungs­be­din­gun­gen der Anla­ge. Daher kann man kei­nen pau­scha­len Rei­ni­gungs­zy­klus fest­le­gen. Die Rei­ni­gung der Modu­le kann selbst­stän­dig durch die Wit­te­rung statt­fin­den. Aller­dings wer­den dort nicht zwin­gend alle Rück­stän­de ent­fernt (wie z.B. Vogel­kot).
Ver­schmutz­te Modu­le erbrin­gen einen gerin­ge­ren Ertrag und kön­nen somit die Ren­di­te gefähr­den. Für die Rei­ni­gung emp­fiehlt es sich, ein spe­zi­ell dafür geschul­tes Unter­neh­men zu beauf­tra­gen. Zum einen, um kei­ne Krat­zer durch die fal­sche Rei­ni­gung auf den Modu­len zu ver­ur­sa­chen und zum ande­ren zum Selbst­schutz, um nicht wage­mu­tig auf dem Dach her­um zu klet­tern.  Wir bie­ten der­zeit kei­ne Rei­ni­gung der Modu­le an. Unse­re Tech­ni­ker geben Ihnen jedoch bei der Vor-Ort-War­tung eine Ein­schät­zung zum Ver­schmut­zungs­grad. Sie erhal­ten somit eine Ein­schät­zung zum Zustand der Anla­ge und kön­nen erken­nen, ob ein mög­li­ches Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al besteht.

Ist eine War­tung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben?

Nein, eine gesetz­li­che Grund­la­ge zur War­tung und Prü­fung von PV-Anla­gen gibt es nicht. Aller­dings steht im Grund­ge­setz Arti­kel 14 Satz 1: „Eigen­tum ver­pflich­tet“. Somit ist der Besit­zer der PV-Anla­ge dafür ver­ant­wort­lich, für die Sicher­heit sei­nes Eigen­tums zu sor­gen, sobald Drit­te (ande­re Hand­wer­ker, Kamin­keh­rer, Elek­tri­ker) mit der Sache in Kon­takt tre­ten kön­nen.
Regel­mä­ßi­ge War­tun­gen kön­nen mög­li­che Feh­ler­quel­len früh­zei­tig erken­nen und Unfall­ge­fah­ren, die durch eine PV-Anla­ge ent­ste­hen, ver­mei­den.

Was kann ich selbst dazu bei­tra­gen, dass mei­ne Anla­ge ein­wand­frei funk­tio­niert?

Auch wenn die War­tung und die wie­der­keh­ren­de Prü­fung Fach­be­trie­ben vor­be­hal­ten ist, kön­nen Eigentümer*innen von PV-Anla­gen eini­ge ein­fa­che Kon­trol­len hin und wie­der auch selbst durch­füh­ren. Hier­zu gehört z.B. das Erken­nen von defek­ten Solar­mo­du­len. Kon­trol­lie­ren Sie bei­spiels­wei­se nach einem star­ken Sturm, ob Äste oder ähn­li­ches auf Ihr Dach gefal­len sind und evtl. die Modu­le beschä­digt haben. Kon­sul­tie­ren Sie für so einen Fall dann uns.
In dem Zusam­men­hang soll­ten Sie auch über­prü­fen, ob der Über­span­nungs­schutz aus­ge­löst hat. Die Anla­ge wür­de dann wei­ter­hin ganz nor­mal funk­tio­nie­ren, aller­dings ist der Schutz vor Über­span­nun­gen nicht mehr gewähr­leis­tet und kann im schlimms­ten Fall einen sehr hohen Scha­den anrich­ten.

Wer kann den War­tungs­ser­vice in Anspruch neh­men?

Der War­tungs­ser­vice wird im Zusam­men­hang  mit dem Ange­bot für Neu­an­la­gen ange­bo­ten. Aber auch Inter­es­sen­ten deren Anla­gen nicht von uns errich­tet wor­den sind kön­nen sich an uns wen­den.

Wel­che Leis­tun­gen sind bei der War­tungs­be­auf­tra­gung ent­hal­ten?

Über die kom­plet­te Lauf­zeit wird eine Anla­gen­über­wa­chung der Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge durch uns durch­ge­führt. Hier­bei wer­den wir Sie pro­ak­tiv, für den Fall eines Aus­falls der Anla­ge, kon­tak­tie­ren. Sie kön­nen sich also ent­spannt zurück­leh­nen. Wir haben Ihre Anla­ge im Blick.
Bit­te beach­ten Sie, dass es nicht mög­lich ist, eine Anla­gen­über­wa­chung durch­zu­füh­ren, wenn NUR der Bat­te­rie­spei­cher oder die Wall­box gewar­tet wer­den soll.
Zusätz­lich ent­hal­ten ist ein Vor-Ort Ter­min. Dort wer­den alle ver­bau­ten Kom­po­nen­ten der PV Anla­ge auf sicht­ba­re äußer­li­che Schä­den kon­trol­liert und auf Funk­ti­ons­fä­hig­keit über­prüft. Dazu gehört die Inspek­ti­on auf Schä­den und Ver­schmut­zung der Modu­le, der Befes­ti­gun­gen sowie der Kabel­ver­le­gung. Außer­dem fin­det sowohl eine Über­prü­fung von Wech­sel­rich­ter und Spei­cher als auch eine Ertrags­kon­trol­le statt. Dabei fin­det eine Mes­sung auf der DC und AC Sei­te statt. Am Ende bekom­men Sie ein War­tungs­pro­to­koll, in dem die Ergeb­nis­se genau doku­men­tiert sind.
Wenn Sie dazu noch Fra­gen haben, kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne und wir erstel­len für Sie ein indi­vi­du­el­les War­tungs­an­ge­bot.

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